Hunde zu vermitteln

Seit Herbst 2008 mussten Hundehalter Prüfungen absolvieren, wenn sie einen Hund halten. Ersthundehalter mussten Theorie und Praxis machen. Leute die schon ein Hund hatte mussten innerhalb eines Jahres die obligatorische Praxis absolvieren. Seit dem 1.1.2017 ist diese Obligatorium eidgenössisch Abgeschafft. Kantone haben ihre eigenen Regelungen in der Kantonalen Hundeverordnung. Im Kanton Luzern gibt es keine Kurspflicht grundsätzlich mehr. Das Vetrinäramt kann bei Problemen endsprechende Kurse anordnen. Bitte informieren sie sich in Ihrem Wohnkanton, was da für Hundeverordnungen gibt.

Allgemeine Bedingungen (Neu)

 

Tiere werden maximal 7 Tage, gegen eine Gebühr, reserviert. Kommt es nicht zur Übernahme, bekommen Sie/Ihr die Gebühren NICHT zurückerstattet. Bei Übernahme wird die Gebühr am Abgabepreis abgezogen.

 

Bei Abholung des Tieres muss der ganze Abgabepreis in bar bezahlt werden. Sonst werden die Tiere nicht abgegeben.